AFA Landesvorstandsmitglied Holger Scharff:
 „Sonntagsarbeit darf nicht ausgeweitet werden"

Im Bundesland Hessen wird derzeit aktuell in der Landespolitik die Ausweitung der Sonntagsarbeit diskutiert. Der dortige Sozialminister von der CDU will für bestimmte Betriebe eine Erleichterung der Genehmigung für die Sonntagsarbeit.
Solche Diskussionen in einem Bundesland ziehen dann schnell über die Grenzen und schon hört man auch in Rheinland-Pfalz zum Beispiel die Forderungen nach mehr verkaufsoffenen Sonntagen.

Diskussionsabend mit Heinrich Alt, Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit

Bundestagsabgeordnete Doris Barnett und der SPD-Ortsverein Ludwigshafen südliche Innenstadt laden ein zu einem Diskussionsabend mit

Heinrich Alt
Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg

Mittwoch, 10. August 2011, um 19:00 Uhr,
in die Vereinsgaststätte des ESV,
Oskar-Vongerichten-Straße 7b,
67061 Ludwigshafen

Dabei wird es um die Themen Arbeits­losig­keit, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Reform von Hartz-IV, Demographische Entwick­lung, Arbeitsplätze für Ältere, Fachkräftemangel usw. gehen.

Landesförderung für die Erstellung eines Kinderplans in Limburgerhof

Die Erstellung eines Kinderplans für die Gemeinde Limburgerhof wird vom Land Rheinland-Pfalz mit 1.904 € gefördert, wie Landtagsabgeordnete Hannelore Klamm mitteilt. Zahlreiche Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis, darunter Böhl-Iggelheim, Neuhofen und Altrip, haben bereits Fördermittel vom Land für die Erstellung von Kinderplänen erhalten. Der Kinderplan ist ein speziell auf die Bedürfnisse und Interessen von Kindern zugeschnittener Stadtplan, an dessen Erstellung die Kinder der Gemeinde direkt beteiligt sind. Kinder sollen so dazu angeregt werden, sich direkt mit ihrem Wohnumfeld auseinander zu setzen und sich darüber Gedanken zu machen, wie kinderfreundlich ihre Gemeinde bereits ist und wo noch Defizite bestehen. Kinderpläne richten sich an Kinder zwischen fünf und dreizehn Jahren und können auch im Schulunterricht verwendet werden.

Regierung vereinnahmt Mittel aus Insolvenzgeld-Umlage für allgemeinen Bundeshaushalt

„Trotz aller Beteuerungen, die Arbeitskosten niedrig halten zu wollen, gehen die Regierungsparteien nicht seriös mit Beitragszahlungen um“, stellt Bundestagsabgeordnete Doris Barnett nach Verabschiedung des Bundeshaushalts in der vergangenen Woche fest. „Wenn es nach der SPD gegangen wäre, sollten die noch vorhandenen Gelder aus der Insovenzgeld-Umlage, die im Jahr 2010 nicht für Insolvenzfälle benötigt wurden, in den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 2011 übertragen werden. Damit bräuchte die Bundesagentur im kommenden Jahr von der Bundesregierung nur ein Darlehen von 5,4 Milliarden Euro. Die Mitglieder der Regierungsparteien haben dies jedoch abgelehnt.“ Es ging um 1,1 Milliarden Euro, die von den Arbeitgebern bereits eingezahlt worden sind für den Fall, dass einer von ihnen Insolvenz anmelden muss und Ansprüche der Mitarbeiter zu bedienen sind. Die Regierung hat beschlossen, diese Insolvenzgeld-Umlage ab dem Jahr 2011 zu streichen. „Nun müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber leider darauf einstellen, die Insolvenzfälle aus den allgemeinen Beitragseinnahmen der Arbeitsagentur zu bestreiten. Dabei steigt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bereits am 1. Januar um 0,2 Prozent und wird durch Konkursverfahren sicher weiter in die Höhe getrieben“, sieht Doris Barnett einen steigenden Druck auf das Versicherungssystem voraus.

„Missbrauch von Leiharbeit endlich beenden“

Zur aktuellen Diskussion in der Koalition über einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche erklären die beiden Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD, Thomas Weiland und Holger Scharff:

Der Missbrauch von Leiharbeit zu Tarifflucht und Lohndumping muss endlich beendet werden. Es ist gut, wenn sich in der Koalition nun offenbar langsam die Erkenntnis durchsetzt, dass es einen Mindestlohn geben muss. Ein Mindestlohn allein reicht aber bei weitem nicht aus. Notwendig ist vor allem, dass endlich das Prinzip „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ohne Ausnahmeregelung durchgesetzt wird.