Geplante Wohngeldkürzung – ein weiterer Schritt in Armut und Altersarmut

Die geplante Kürzung des Wohngeldes ab 2027 wäre für Ludwigshafen am Rhein ein schwerer sozialpolitischer Rückschritt. Nach den bislang bekannten Plänen sollen die jährlichen Wohngeldausgaben bundesweit von rund fünf Milliarden Euro auf etwa drei Milliarden Euro sinken. Damit würden Bund und Länder zusammen bis zu zwei Milliarden Euro jährlich einsparen – auf Kosten von Mieterinnen und Mietern mit niedrigen Einkommen, Rentnerinnen und Rentnern, Alleinerziehenden und Familien.

 

Gerade Ludwigshafen kann sich eine solche Kürzung sozialpolitisch nicht leisten. Die Stadt weist bereits deutliche soziale Belastungen auf: Die SGB-II-Quote lag 2023 bei 14,3 Prozent, die Kinderarmut bei 23,2 Prozent, die Jugendarmut bei 21,1 Prozent und die Altersarmut bei 6,0 Prozent. Gleichzeitig wurde der qualifizierte Mietspiegel zum 1. August 2025 fortgeschrieben; die ietspiegeltabellen wurden gegenüber 2023 um 8,61 Prozent angehoben. Das zeigt: Die Wohnkosten steigen, während viele Haushalte kaum Reserven haben.

 

„Wer in Ludwigshafen das Wohngeld kürzt, kürzt nicht Luxus, sondern die Fähigkeit, die eigene Miete zu bezahlen. Für viele Menschen ist Wohngeld der letzte Schutz davor, in Armut, Grundsicherung oder Altersarmut abzurutschen“, erklärt [Name/Funktion einfügen].

 

Besonders alarmierend ist, dass nach den bundesweiten Planungen ungefähr ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig den Anspruch verlieren könnte. Für Ludwigshafener Mieterinnen und Mieter kann das monatlich 50, 60, 100 Euro oder mehr bedeuten. Was im Bundeshaushalt als Einsparung erscheint, wird im Alltag der Betroffenen zur Lücke bei Lebensmitteln, Strom, Medikamenten, Mobilität oder sozialer Teilhabe.

 

„Ludwigshafen braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr soziale Sicherheit, nicht weniger Unterstützung für Menschen mit kleinen Einkommen. Die Bundesregierung darf Haushaltslöcher nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter schließen“, so Holger Scharff Sprecher der beiden Sozialverbänden und Sozialpolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion Ludwigshafen am Rhein.

 

Besonders problematisch sind Neuanträge und Weiterbewilligungen. Bestehende Bescheide sollen zwar zunächst nicht rückwirkend angetastet werden. Doch sobald ein Bewilligungszeitraum endet, müssen Betroffene erneut beantragen. Dann können die neuen Regeln greifen – selbst wenn sich an Einkommen, Miete oder Lebenslage in Ludwigshafen nichts verbessert hat. Damit droht vielen Haushalten eine Kürzung allein aufgrund politisch veränderter Berechnungsregeln.

 

Unsere Forderungen:

 

  • Keine Kürzung des Wohngeldes auf Kosten einkommensschwacher Haushalte in Ludwigshafen.
  • Erhalt der Heizkostenkomponente in wirksamer Höhe.
  • Keine Streichung der regelmäßigen Anpassung an Miet- und Preisentwicklung.
  • Schutz von Rentnerinnen und Rentnern vor Altersarmut.
  • Mehr bezahlbarer Wohnraum in Ludwigshafen statt weniger Unterstützung für Mieterinnen und Mieter.
  • Kommunale Folgen prüfen: Beratungsstellen, Wohngeldstelle und Sozialverwaltung dürfen nicht durch zusätzliche Härtefälle belastet werden.

 

Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein zentrales Instrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnens. Wer es kürzt, erhöht den Druck auf Menschen, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen. Für Ludwigshafen am Rhein wäre das ein weiterer Schritt in Richtung sozialer Spaltung.

AfA in der SPD Rheinland-Pfalz für eine starke betriebliche Mitbestimmung und Wirtschaftsdemokratie in Deutschland

Mainz/Ludwigshafen: Gemeinsam mit den Gewerkschaften wollen wir eine stärkere betriebliche Mitbestimmung und Gesetze, die Betriebsräte besser schützen und dem Arbeitsalltag im 21. Jahrhundert gerecht werden. Michael Jung, Vorsitzender der Landes-AfA und stellvertretender AfA-Bundesvorsitzender: „Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken! Dazu muss die Grundlage der Mitbestimmungs-rechte am Arbeitsplatz überarbeitet werden“.

 

Seit 50 Jahren kämpfen wir als Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) in der SPD an der Seite der Gewerkschaften für eine starke Mitbestimmung in Deutschland. Wir, die AfA sind Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Jugend- Auszubildenden und Schwerbehin-dertenvertretungen. Wir sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die betriebliche Mitbestimmung sichert unsere Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Zuständig dafür ist der Betriebsrat. - Er vertritt die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen. Betriebsräte kämpfen unter anderem für: familienfreundliche Arbeitszeiten, klare Regelungen für mobiles Arbeiten (Home-Office), transparente Bezahlung. - Mitbestimmung ermöglicht den Beschäftigten gute Aus- und Weiterbildung und ein faires Arbeitsumfeld im Betrieb!

 

Eindeutiger als im § 20 BetrVG geht es nicht, meint der stellvertretende AfA-Landesvorsitzende Niels Diesel: „Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern." Trotzdem nehmen es viele Betriebe und Unternehmen mit der Mitbestimmung ihrer Beschäftigten nicht so genau. Betriebsratswahlen werden beeinflusst oder behindert, Betriebsräte werden gekündigt, rechtliche Pflichten werden umgangen.

 

„Als AfA sagen wir: Für solche Betriebe ist in unserer Gesellschaft kein Platz! Deshalb wollen wir die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz, grund-legend überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert“, so Michael Jung.

 

„Wir, die sozialdemokratischen Arbeitnehmer wollen die systematische Unterdrückung und das sogenannte Union Busting verhindern“ so Holger Scharff, Mitglied des AfA-Landesvorstandes und Unterbezirksvorsitzende Vorderpfalz. Union Busting (engl. „Gewerkschafts-Zerstörung“) ist ein Begriff aus den USA für die systematische Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmervertretungen.

 

 „Wir, die AfA in Rheinland-Pfalz, rufen die Beschäftigten auf, sich in den Gewerkschaften zu organisieren.  Wir wollen, dass sich Beschäftigte und Politik entschieden und mit aller Kraft gegen jene Unternehmen - auch in unserer Region - stellen, bei denen gesetzlich geregelte Mitbestimmung systematisch umgangen wird. Diese müssen bestraft werden und dürfen auch keine Förderungen erhalten!“ so Jung und Scharff.

 

( Bild: Mitglieder des AFA Landesvorstandes Rlp )

Ingrid Reske zur stv. Bundesvorsitzenden der AG 60plus gewählt

Auf Grund ihrer Aktivitäten in der Pfalz und im Unterbezirk Vorderpfalz wurde die Regionalvorsitzende Pfalz und Unterbezirksvorsitzende Vorderpfalz der AG 60plus Ingrid Reske am Wochenende bei der Bundeskonferenz zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt. Sie wurde 2017 erstmals in den Bundesvorstand gewählt sowie 2019 wiedergewählt und engagiert sich in vielen weiteren Gremien der Seniorenarbeit, wo sie diesen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Ingrid Reske: „Ich arbeite weiter mit ganzer Kraft für eine gute Zusammenarbeit der Seniorinnen und Senioren sowie auch für die kommende Generation der Rentnerinnen und Rentner. Bei der kommenden Digitalisierung müssen wir darauf achten, dass wir die älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben nicht abhängen.“

SPD-Regionalverband Pfalz und Unterbezirk Vorderpfalz der AG 60plus hält Rückblick

Bei einer Klausurtagung im Rahnenhof blickte der SPD-Regionalverband  der AG 60plus zusammen mit dem Unterbezirk Vorderpfalz von zufrieden auf das Ergebnis der Bundestagswahlen zurück. Auf dieses Ergebnis gilt es nun aufzubauen, so die Regional- und Unterbezirksvorsitzende Ingrid Reske (im Bild 2. von links).

Landtagswahlen 2021 – Landesvertreterversammlung der SPD

Malu Dreyer mit Spitzenergebnis zur Spitzenkandidatin gewählt

SPD stellt Kandidierende für den Landtag auf – Landesliste repräsentiert ganze Gesellschaft