Diskussion mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin über TTIP und CETA

Veröffentlicht am 28.10.2014 in Europa

„Demokratie und Rechtsstaat sind keine Handelshemmnisse und stehen nicht zur Disposition von Freihandelsabkommen“. So lautet das Resümee des Vorsitzenden der SPD Vorderpfalz, Martin Wegner, nach einer parteiöffentlichen Unterbezirkskonferenz der SPD Vorderpfalz über die geplanten Freihandelsabkommen zwischen Amerika und der EU (TTIP) sowie zwischen Kanada und der EU (CETA).

Nach einem Referat der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin wurden der SPD-Parteivorstand und Bundeswirtschaftsminister Gabriel per Beschluss aufgefordert, die auf dem letzten Parteikonvent gezogenen roten Linien zu den Freihandelsabkommen unbedingt einzuhalten. „Das heißt aber auch, dass das bereits vorliegende Handelsabkommen CETA nach unserer Auffassung neu verhandelt werden muss“, so Wegner.   

Herta Däubler-Gmelin kritisierte in ihrem Referat  die mangelnde Transparenz bei den geplanten Abkommen, die eine Überprüfung und Bewertung der Inhalte nahezu unmöglich mache. Beim CETA-Abkommen umfasse der eigentliche Vertrag über 500 Seiten, die derzeit nur auf Englisch vorlägen. „Das eigentliche Problem sind aber die über tausend Seiten Annexe, die der Öffentlichkeit nicht einmal vollständig zur Verfügung gestellt wurden. Wie soll das Europaparlament da entscheiden?“           

Herta Däubler-Gmelin gab einen kurzen Abriss über die Inhalte der Abkommen soweit sie bekannt sind. Sie machte dabei auch deutlich, dass weder der Abbau von Zollschranken oder Handelshemmnissen noch die Einigung auf gemeinsame Standards bei Handel und Produkten an sich problematisch seien. „Wenn jedoch gar nicht bekannt ist, welche Standards künftig gelten sollen und welche Auswirkungen das auf die Bürger in Europa bis hinunter in die einzelnen Kommunen hat, braucht man sich über öffentlichen Protest nicht zu wundern“, erklärte sie weiter.    

Besonders kritisch beurteilten die 120 anwesenden Mitglieder der SPD Vorderpfalz den geplanten Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus, der einseitig Investorenrechte stärkt. Dieser Mechanismus ermöglicht den Unternehmen bei der vermeintlichen Verletzung ihrer Investorenrechte, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten außerhalb der nationalen Rechtssysteme auf Schadenersatz zu verklagen.       

Ob auf dem Hintergrund der innerparteilichen Willensbildung die geplanten Freihandelsabkommen gegenwärtig überhaupt durchsetzbar sind, bezweifelt Wegner.    

Das deutsche Rechtssystem sei etabliert und schütze sowohl Unternehmen als auch Bürger. Einer zusätzlichen Absicherung der amerikanischen Unternehmen vor „politischen Risiken“ bedarf es – nach einhelliger Auffassung der Konferenz - nicht.

 
 

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