CDU und FDP schwächen die kommunalen Energieversorger und schädigen die Kommunalhaushalte

Veröffentlicht am 29.10.2010 in Energie und Umwelt

SPD-Bundestagsabgeordnete Doris Barnett fürchtet um langfristig gute und preiswerte Versorgung

„Wenn sich mehr als 100 Stadtwerke in einer gemeinsamen Zeitungsanzeige gegen die von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken aussprechen, dann tun sie das letztlich auch im Interesse ihrer Kommunen. Warum die Koalition auf dem kommunalen Ohr aber so taub ist, kann ich mir eigentlich nicht erklären“, so die SPD-Politikerin Barnett.

Denn CDU und FDP schaufeln jetzt die Gewinne von den Stadtwerken zu den großen Vier im Strommarkt. Am Ende fehlen diese Mittel im Kommunalhaushalt für die Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern, Schwimmbädern und Büchereien. Höhere Renditen bei RWE, Vattenfall, EnBW und Eon statt Gemeinsinn, Freibad und Bildung – auch das ist das Ergebnis der Beschlüsse über längere Atomlaufzeiten in Berlin.

Barnett befürchtet, dass die Beschlüsse im Bundestag vor allem Neuinvestitionen der Stadtwerke bedrohen. Der bisher vereinbarte Atomausstieg hat Investitionen in eine zukünftige, auch regenerative, Energieversorgung ausgelöst. Neue Anbieter und Stadtwerke konnten damit rechnen, mit eigenen Kraftwerken die stillgelegten AKW zu ersetzen. Diese Investitionen sind nun faktisch verbrannt, denn die Wirtschaftlichkeit neuer Erzeugungsanlagen ist angesichts abgeschriebener AKW, die jetzt billig Strom erzeugen, nicht mehr gegeben. Im Ergebnis werden geplante Investitionen sogar verschoben oder zurückgenommen.

„Profiteure sind nur die großen Vier im Strommarkt. Durch die zusätzlichen Gewinne wird allein die Marktmacht von RWE, EON, EnBW und Vattenfall gefestigt. Das verhindert mehr Wettbewerb – mit absehbar negativen Folgen für die Strompreise. Ich befürchte, dass die AKW-Betreiber die zusätzlichen Einnahmen nutzen werden, um auch den Markt der Erneuerbaren Energien zu übernehmen“, so Doris Barnett. Die so gestärkte Marktmacht könne auch dazu führen, dass die großen Vier die Preise am Markt noch stärker bestimmen und Kosten beliebig an die Kunden weitergeben, ist Barnett überzeugt.

„Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werden wir Sozialdemokraten es vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. So offensichtlich verfassungswidrig war bisher kaum ein Gesetz“, stellt Barnett abschließend fest.

 
 

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