Es muss verhindert werden, dass mit Leiharbeit und Werkverträgen soziale Errungenschaften umgangen werden. Dazu gehört, dass Leiharbeit und Werkverträge nachweislich nur für das Abarbeiten von Auftragsspitzen genutzt werden und nicht um tariflich vereinbarte Lohnzahlungen zu umgehen. Der derzeit erlaubte zeitlicher Einsatz von Leiharbeit und Werkverträge sind zu lang, damit werden bereits tarifliche Regelungen außer Kraft gesetzt. In manchen Betrieben sind Leiharbeitnehmer / Innen schon der Ersatz für Teile der Stammbelegschaft und werden finanziell ausgebeutet.
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD fordert daher:
Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Arbeitnehmer / Innen in einem Betrieb, dazu gehört unter anderem:
„Auch lehnen wir die Forderung des Präsidenten der Landesvereinigung der Unternehmverbände Rheinland-Pfalz (LVU) Gerhard Braun ab, dieser meint, dass Asylbewerber/Innen schneller durch Leiharbeit in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Hier soll versucht werden billige Arbeitskräfte auf den Markt zu bringen um damit eine Lohnschraube nach unten loszutreten. Die derzeitige gesetzliche Regelung, dass Asylsuchende und Geduldete in den ersten 15 Monaten nicht in Zeitarbeit beschäftigt werden dürfen muss auch weiterhin Gültigkeit haben, so Scharff anschließend.“
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